Stiftung 

Die Ratskirche St. Martini "gehört" der Ev.-Luth. St.-Martini-Kirchengemeinde Minden. Diese ist nicht nur für die inhaltliche Arbeit, sondern auch für ihren Erhalt zuständig. Allerdings ist eine normale Kirchengemeinde mit dieser Aufgabe finanziell völlig überfordert. Um eine kontinuierliche Pflege der Kirche wirtschaftlich zu ermöglichen wurde daher die Stiftung "Baudenkmal Ratskirche St. Martinikirche zu Minden" im Jahr 2006 als erste Bürgerstiftung Mindens gegründet. Sie ist eine allgemeine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes Nordrhein-Westfalens und dient laut Finanzamt Minden, Steuer-Nr. 335/5777/1847, steuerbegünstigten Zwecken. 

Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, langfristig finanzielle Mittel zum Erhalt der Kirche bereit zu stellen. Zu diesem Zweck legten die drei Gründerstifter einen finanzieller Grundstock als "ewiges Kapital" an, der seither durch Zinsen und Zustiftungen erweitert wird. Zugleich sammelt die Stiftung Spenden für aktuelle Sanierungsprojekte und stellt sie der Kirchengemeinde zweckgebunden zur Verfügung. 

Die Stiftung wird geleitet durch den Stiftungsvorstand. Dieser gibt der Stiftungsversammlung und dem Stiftungsrat Rechenschaft über die fortlaufende Arbeit und den Einsatz der Stiftungsmittel.